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Einbahnstraßenregelung Weiler

Bernd Fischer
27. Juli
1 Min. Lesezeit

Seit der Einführung der Einbahnstraßen-Regelung (Verkehrsversuch Weiler) ist der Einzelhandel in der Winterbacher Straße aus Richtung Ortsmitte mit dem Fahrrad nicht mehr erreichbar. Eine Öffnung der Winterbacherstraße für den gegenläufigen Radverkehr wurde wegen angeblich schlechten Sichtverhältnissen abgelehnt.

Die Sicht aus Richtung Winterbach wird allenfalls durch parkende Fahrzeuge eingeschränkt.
Die Sicht aus Richtung Winterbach wird allenfalls durch parkende Fahrzeuge eingeschränkt.



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